Idee (ab 2017)
Bildung einer Projektgruppe aus Verantwortlichen der Kreise und Städte, Organisation von Workshops mit niederländischen Radverkehrsplanenden
Frankfurt am Main
Maintal
Hanau
Breite Wege für sicheres Überholen, guter Belag und wenig Unterbrechungen – das ist das Ziel der attraktiven Radschnellwege wie dem geplanten Radschnellweg FRM7, der besonders, aber nicht nur Pendlerinnen und Pendler dazu ermutigen soll, auf umweltfreundliche Weise auf das Fahrrad umzusteigen. Auf einer Länge von gut 17 Kilometern soll dieser Radschnellweg die Städte Frankfurt am Main, Maintal und Hanau auf nordmainischer Seite miteinander verbinden.
Zu diesem Zweck hat die interkommunale Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Regionalverband in der koordinierenden Rolle und den drei Kommunen, im Februar 2016 eine Absichtserklärung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie unterzeichnet. Diese wurde am 20. September 2019 veröffentlicht. Anschließend übernahm der Regionalverband die Aufgabe, das Vorhaben umzusetzen.
Die erarbeitete Vorzugstrasse stieß stellenweise jedoch auf Vorbehalte, weshalb gegenwärtig teilweise eine Neubetrachtung der Strecke auf der Gemarkung von Frankfurt notwendig wird. Hierzu wurde im Spätsommer 2023 eine weitere Untersuchung vergeben, während der östliche Teil Hanau/Maintal bereits für die Umsetzung vorbereitet wird. Auf dieser Website finden Sie Informationen zu Anforderungen und dem aktuellen Planungsstand zum gemeinsamen Projekt des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und der Städte Frankfurt am Main, Maintal und Hanau.
Für Hanau öffnet sich mit dem neuen Radschnellweg nicht nur eine weitere Verbindung nach Frankfurt, auch der innerstädtische Radverkehr zwischen den nordwestlichen Stadtteilen und der Innenstadt wird stark von dem Projekt profitieren.
Die Wirtschaftszentren Frankfurt und Hanau mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln optimal zu verbinden, dies ist nicht nur das Ziel der zukünftigen Nordmainischen S-Bahn, sondern auch der Radschnellverbindung FRM7. Jetzt gilt es in einem zweiten Anlauf eine Vorzugstrasse im Frankfurter Stadtgebiet zu ermitteln, die neben den verkehrlichen Aspekten auch die rechtlichen Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes und der Denkmalpflege erfüllt.
Für eine nachhaltige Mobilität braucht es die erforderliche Infrastruktur. Der künftige Radschnellweg ist hier ein wichtiger Baustein. Denn er ermöglicht den Maintaler*innen, auf direktem Weg nach Frankfurt und Hanau zu pendeln. Der damit gewonnene Zeitvorteil macht das Fahrrad zu einem attraktiven Verkehrsmittel. Gleichzeitig wird der Autoverkehr und -lärm reduziert, was die Lebensqualität in unserer Stadt steigert.
Der Radschnellweg FRM7 wird einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Verkehr und damit zur Zukunft der Mobilität in unserer Region leisten. Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit den Kommunen diesen Weg zu beschreiten und die Anbindung des östlichen, nordmainischen Verbandsgebietes an das regionale Radwegenetz zu entwickeln. Bei der Planung ist die Einbeziehung und der enge Austausch mit den Kommunen ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Gesamtprojekt.
Ein Radschnellweg ist ein Radweg, der Sie schneller zum Zielort führt. Den Radschnellweg FRM7 erklären wir ohne viele Fachbegriffe unter folgendem Link. Wir hoffen, dass dies Ihnen hilft.
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Die 2019 in der Machbarkeitsstudie ermittelte Route für den FRM7 wurde nach gründlicher Untersuchung und Bewertung verschiedener Varianten in Abstimmung mit den Kommunen festgelegt. Auf einer Strecke von 17 Kilometern soll der Radschnellweg künftig die Städte Frankfurt am Main, Maintal und Hanau verbinden und kann mit dem Fahrrad in rund 50-52 Minuten befahren werden.
Im Frankfurter Stadtgebiet startet die geplante Route am Ostbahnhof, führt durch die Ostparkstraße und den Erlenbruch und erreicht über die Bahnunterführung Vilbeler Landstraße die Hanauer Landstraße. Weiter geht es entlang des Mains bis zur Stadtgrenze nach Maintal, wo sie durch die Grüne Mitte Maintal führt. Von dort aus verläuft die Route parallel zur Braubachstraße, erreicht den Bahnhof Maintal-Ost und soll weiter entlang der Bahntrassen führen, bis die Route auf die Landstraße L3209 mündet und über diese den Bürgerpark Hanau erreicht. In Hanau verläuft die Trasse entlang der Frankfurter Landstraße bis zur Otto-Hahn-Schule und dann zur Kinzigaue, wo eine neue Kinzigbrücke in die Hanauer Innenstadt führt.
Die Route bietet eine gute Anbindung an den Bahnverkehr mit Haltepunkten wie Frankfurt-Ost, Frankfurt-Fechenheim (zukünftig), Maintal-West und -Ost sowie Hanau-West. Mit der geplanten Weiterführung der Trasse durch die Stadt Hanau bis zum Hauptbahnhof Hanau wird außerdem ein Fernverkehrsbahnhof angebunden.
Aktuell leben entlang der Trasse etwa 110.000 Menschen und rund 9.600 Schülerinnen und Schüler gehen in der Umgebung zur Schule. Bereits heute nutzen täglich rund 800 bis 1.300 Radfahrende einzelne Abschnitte des künftigen Radschnellwegs. Insgesamt hat der FRM7 ein Potenzial von über 2.000 Radfahrerinnen und Radfahrern pro Tag.
Der Radschnellweg FRM7 wird abschnittsweise umgesetzt. Das bedeutet, dass mancher Abschnitt bereits genehmigt ist, während ein anderer noch in der Vorplanung stecken kann. Konkrete Aussagen zum Baubeginn sind momentan in diesem frühen Planungsstadium noch nicht spezifisch zu treffen, da diese von einer Vielzahl externer Unwägbarkeiten abhängen.
Idee (ab 2017)
Bildung einer Projektgruppe aus Verantwortlichen der Kreise und Städte, Organisation von Workshops mit niederländischen Radverkehrsplanenden
Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie (2019)
Zwei Planungsbüros prüfen die Trassenvarianten, ermitteln Potenziale und wägen Nutzen und Kosten gegeneinander ab. Download Machbarkeitsuntersuchung (PDF 5.6 MB)
Politische Beschlüsse (ab 2019)
Nach Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie bestätigen die beteiligten Kommunen die Weiterführung des Projektes durch kommunale Beschlüsse.
Beginn einer Neuuntersuchung auf Frankfurter Gemarkung (2023)
Aufgrund von Vorbehalten einschlägiger Fachbehörden gegenüber der ermittelten Vorzugstrassse beschließen die Stadt Frankfurt und der Regionalverband FrankfurtRheinMain eine Neuuntersuchung der Vorzugstrasse auf Frankfurter Gemarkung.
Unterzeichnung der Planungs- und Bauvereinbarung (2023)
Der Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie die Städte Maintal und Hanau unterzeichnen eine Planungs- und Bauvereinbarung, die die Aufgabenverteilung im Projekt zwischen den Projektbeteiligten regelt. Die Stadt Frankfurt wird nach Abschluss der Neuuntersuchung auf Ihrer Gemarkung ebenfalls eine solche Vereinbarung unterzeichnen.
Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung (2024)
Im Rahmen der Neubetrachtung der Trasse auf Frankfurter Gemarkung wird eine informelle Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Beginn der Vorplanungsphase (geplant Ende 2024)
Entwurfsplanung (geplant 2025)
Genehmigungsverfahren und Beteiligung (geplant 2026)
Politische Beschlüsse zum Bau
Bau
Ein klares Nein: Bislang befindet sich der FRM7 noch in der sogenannten Vorplanungsphase, in der die Routenführung noch nicht abschließend festgelegt ist.
Im Rahmen der durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden das jeweils mögliche Radverkehrsaufkommen prognostiziert, Trassenvarianten untersucht und – in enger Abstimmung mit den beteiligten Kommunen – eine sogenannte Vorzugsvariante definiert. In die Bewertung der Trassenführung flossen unterschiedliche Kriterien ein. Neben infrastrukturellen Gesichtspunkten wurden auch ökologische Aspekte und das dortige Zusammenspiel zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt.
Wichtig dabei ist, dass die daraus abgeleitete Vorzugstrasse nur eine Empfehlung des Planungsbüros darstellt. Die tatsächliche Route wird im Rahmen der Vorplanung mit allen Beteiligten konkretisiert und auch teilweise abgeändert. Die auf dieser Website vorgestellte Linienführung des FRM7 ist aus Sicht der beteiligten Verkehrsplanerinnen und -planer die bestmögliche, kann aber – beispielsweise nach entsprechenden Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange oder der Bürgerinnen und Bürger – noch abgeändert werden.
Aktuell werden für die Gemarkung Frankfurt erneut verschiedene Varianten geprüft, da es Vorbehalte gegen die ermittelte Vorzugstrasse gab. Die Varianten werden in einer standardisierten Bewertung gegenübergestellt. Mit Hilfe dieser Bewertung ergibt sich anschließend eine alternative Vorzugstrasse. Dazu hat im Februar und März eine informelle Online-Beteiligung stattgefunden (Siehe auch Frage: Wer wird in die Planung mit eingebunden?). Die dort eingebrachten Einwände, Anregungen und Hinweise fließen in die Trassenfindung ein.
Nach Abschluss der Beteiligungs- und Planungsphase wird dann die Streckenführung durch Beschluss der politischen Entscheidungsträger festgelegt.
Radschnellwege sehen nicht immer gleich aus, sondern können verschiedene Führungsformen aufweisen. Dabei kann grundsätzlich zwischen Radwegen an Hauptstraßen und Radwegen an Nebenstraßen unterschieden werden. Radschnellwege auf Hauptstraßen sind aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens in der Regel vom Autoverkehr getrennt und können beispielsweise Radwege im Einrichtungs- oder Zweirichtungsverkehr (mit einem gemeinsamen oder separaten Gehweg), (geschützte) Radfahrstreifen (mit oder ohne zugelassenen Linienbusverkehr) oder Schutzstreifen sein. Eine typische Führungsform in Nebenstraßen sind Fahrradstraßen. Als dritte Radweg-Kategorie gibt es sogenannte selbständige Radwege, die nicht entlang einer Straße, sondern beispielsweise innerhalb von Grünanlagen, Wohngebieten oder entlang von Gewässern verlaufen.
In Abhängigkeit von der gewählten Führungsform ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Radverkehrsanlage. In den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen werden für unterschiedliche Führungsformen verbindliche Standards festgelegt.
Unabhängig von der Führungsform zeichnen einen Radschnellwege jedoch grundsätzlich folgende Eigenschaften aus:
Zunächst: Obwohl es RadSCHNELLweg heißt, bedeutet das nicht, dass hier Schnelligkeit über allem steht. Wichtigstes Ziel ist und bleibt die Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr, aber auch aller anderen Verkehrsteilnehmenden. Dass man auf Radschnellwegen „schnell“ vorankommt, liegt nicht unbedingt an einer erhöhten Fahrgeschwindigkeit, sondern eher daran, dass Radschnellwege breit genug angelegt sind, damit dort ein sicheres Überholen möglich ist und dass sie keine Umwege und wenige Kreuzungen aufweisen, die zum Bremsen zwingen. Dadurch und auch durch die geringen Steigungen und die gute Belagsqualität kann eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit erreicht und die Fahrtzeit so insgesamt verkürzt werden.
Angelegt werden sollen die Radschnellwege so, dass eine sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten (30 km/h bei freier Trassierung) möglich ist. Unter Berücksichtigung von Zeitverlusten an Knotenpunkten soll eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von mindestens 20 km/h ermöglicht werden.