Radschnellweg Frankfurt am Main – Maintal – Hanau
Auswertung der Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung zum FRM7 fand vom 19.02. bis 31.03.2024 statt.
Was wurde in der Beteiligung gemeldet und wie geht es jetzt weiter?
Vom 19.02. bis 31.03.2024 konnten Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Beteiligung Meinungen, Hinweise und Anregungen zur Planung des Radschnellweges von Frankfurt nach Hanau geben. Dabei wurden 854 Teilnahmen an der Umfrage und in vielen Beiträgen konkrete Fragen, Hinweise und Wünsche gesammelt. Alle Rückmeldungen werden nun im nächsten Schritt geprüft und ausgewertet und, wenn möglich, in die bestehenden Planungen eingearbeitet. Es werden zu den einzelnen Themenfeldern häufige Fragen abgeleitet und Antworten entworfen, damit die eingegangenen Hinweise repräsentativ beantwortet werden können. Auch das Stimmungsbild aus der Umfrage wird ausgewertet und aufbereitet zur Verfügung gestellt. Wir danken allen Teilnehmenden für ihre Anregungen und Ergänzungen sowie Teilnahme an der Umfrage.
Ergebnisse der Umfrage (854 Teilnahmen)
"Welche dieser Verkehrsmittel nutzen Sie täglich oder fast täglich?"
"Welche Verkehrsmittel besitzen Sie?"
"Wie lange dauert Ihre häufigste Fahrradstrecke (ein Weg)?"
"Wählen Sie aus, welchen Aussagen Sie zustimmen."
"Warum können oder wollen Sie nicht öfter Fahrrad fahren?"
"Würden Sie den FRM7 nutzen?"
"Wie oft würden Sie den FRM7 nutzen?"
"Für welche Fahrten würden Sie den FRM7 nutzen?"
"Würden Sie zukünftig Fahrten, die Sie bisher mit dem Auto machen, stattdessen mit dem Fahrrad über den FRM7 machen"
"Was ist Ihnen beim Radfahren besonders wichtig?"
"Ein Weg, auf dem auch Fußgänger und Fußgängerinnen unterwegs sind, würde ich..."
"Eine Fahrradstraße, auf der auch Autos erlaubt sind, würde ich..."
"Wie alt sind Sie?"
"Haben Sie Kinder unter 12 Jahren?"
"Welches Geschlecht haben Sie?"
"Was ist Ihr höchster Bildungsabschluss?"
"Was ist Ihr höchster Berufsabschluss?"
"Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrer Mobilität dauerhaft eingeschränkt?"
Rohdaten der Beteiligung herunterladen
Daten stehen als Open Data unter der ODbL Lizenz zur weiteren Auswertung zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Ein klares Nein: Bislang befindet sich der FRM7 noch in der sogenannten Vorplanungsphase, in der die Routenführung noch nicht abschließend festgelegt ist.
Im Rahmen der durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden das jeweils mögliche Radverkehrsaufkommen prognostiziert, Trassenvarianten untersucht und – in enger Abstimmung mit den beteiligten Kommunen – eine sogenannte Vorzugsvariante definiert. In die Bewertung der Trassenführung flossen unterschiedliche Kriterien ein. Neben infrastrukturellen Gesichtspunkten wurden auch ökologische Aspekte und das dortige Zusammenspiel zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt.
Wichtig dabei ist, dass die daraus abgeleitete Vorzugstrasse nur eine Empfehlung des Planungsbüros darstellt. Die tatsächliche Route wird im Rahmen der Vorplanung mit allen Beteiligten konkretisiert und auch teilweise abgeändert. Die auf dieser Website vorgestellte Linienführung des FRM7 ist aus Sicht der beteiligten Verkehrsplanerinnen und -planer die bestmögliche, kann aber – beispielsweise nach entsprechenden Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange oder der Bürgerinnen und Bürger – noch abgeändert werden.
Aktuell werden für die Gemarkung Frankfurt erneut verschiedene Varianten geprüft, da es Vorbehalte gegen die ermittelte Vorzugstrasse gab. Die Varianten werden in einer standardisierten Bewertung gegenübergestellt. Mit Hilfe dieser Bewertung ergibt sich anschließend eine alternative Vorzugstrasse. Dazu hat im Februar und März eine informelle Online-Beteiligung stattgefunden (Siehe auch Frage: Wer wird in die Planung mit eingebunden?). Die dort eingebrachten Einwände, Anregungen und Hinweise fließen in die Trassenfindung ein.
Nach Abschluss der Beteiligungs- und Planungsphase wird dann die Streckenführung durch Beschluss der politischen Entscheidungsträger festgelegt.
Radschnellwege sehen nicht immer gleich aus, sondern können verschiedene Führungsformen aufweisen. Dabei kann grundsätzlich zwischen Radwegen an Hauptstraßen und Radwegen an Nebenstraßen unterschieden werden. Radschnellwege auf Hauptstraßen sind aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens in der Regel vom Autoverkehr getrennt und können beispielsweise Radwege im Einrichtungs- oder Zweirichtungsverkehr (mit einem gemeinsamen oder separaten Gehweg), (geschützte) Radfahrstreifen (mit oder ohne zugelassenen Linienbusverkehr) oder Schutzstreifen sein. Eine typische Führungsform in Nebenstraßen sind Fahrradstraßen. Als dritte Radweg-Kategorie gibt es sogenannte selbständige Radwege, die nicht entlang einer Straße, sondern beispielsweise innerhalb von Grünanlagen, Wohngebieten oder entlang von Gewässern verlaufen.
In Abhängigkeit von der gewählten Führungsform ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Radverkehrsanlage. In den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen werden für unterschiedliche Führungsformen verbindliche Standards festgelegt.
Unabhängig von der Führungsform zeichnen einen Radschnellwege jedoch grundsätzlich folgende Eigenschaften aus:
- Gesamtstrecke mindestens zehn Kilometer
- Potenzial von mindestens 2.000 Fahrradfahrten täglich
- Breite mindestens zwischen drei Metern (Richtungsverkehr) und vier Metern (Zweirichtungsverkehr)
- In der Regel von anderen Verkehrsmitteln getrennt
- Routen möglichst kreuzungsfrei oder mit minimalen Wartezeiten an Kreuzungen
- Hohe Oberflächenqualität und eine möglichst geringe Steigung
- Bedarfsgerechte Beleuchtung
Zunächst: Obwohl es RadSCHNELLweg heißt, bedeutet das nicht, dass hier Schnelligkeit über allem steht. Wichtigstes Ziel ist und bleibt die Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr, aber auch aller anderen Verkehrsteilnehmenden. Dass man auf Radschnellwegen „schnell“ vorankommt, liegt nicht unbedingt an einer erhöhten Fahrgeschwindigkeit, sondern eher daran, dass Radschnellwege breit genug angelegt sind, damit dort ein sicheres Überholen möglich ist und dass sie keine Umwege und wenige Kreuzungen aufweisen, die zum Bremsen zwingen. Dadurch und auch durch die geringen Steigungen und die gute Belagsqualität kann eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit erreicht und die Fahrtzeit so insgesamt verkürzt werden.
Angelegt werden sollen die Radschnellwege so, dass eine sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten (30 km/h bei freier Trassierung) möglich ist. Unter Berücksichtigung von Zeitverlusten an Knotenpunkten soll eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von mindestens 20 km/h ermöglicht werden.